Zweite Zeichnungsrunde von Partizipationsscheine, Stand 23.05.2026
Zeichnungsschein Infos
Gestützt auf die Statuten der ENGADINER BIER AG wurde der
Verwaltungsrat der Gesellschaft ermächtigt, gemäss OR Art. 653s ff
während einer Dauer bis 30.09.2026, beginnend ab 23.05.2026, endend
am 30.09.2026 das Aktien- und/oder Partizipationsscheinkapital zu
zeichnen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt zur Schaffung von
Partizipationskapital, unter Ausgabe von 850 Partizipationsscheinen von je
CHF 500.00 mit einem Nennwert von CHF 100.00 und einem Agio von CHF
400.00.
Die Zeichnung von Partizipationsscheinen erfolgt durch Eintragung im
Unter Anerkennung der Gesellschaftsstatuten zeichne ich/zeichnen wir wie
folgt im Feld «Anzahl neu zu zeichnende Partizipationsscheinen»
Partizipationsscheinen der Gesellschaft und ersuche/ersuchen um Eintrag
ins Partizipationsregister.
Die Eidg. Stempelabgabe von 1 % wird von der Gesellschaft getragen.
Ich verpflichte mich, die mir zugeteilten Aktien bis spätestens 20 Tage
nach Erhalt der Bestätigung der Zeichnung, einzuzahlen.
Die Zeichnung ist bis zum 30.09.2026 verbindlich und gilt als Gesuch um
Eintragung im Partizipationsscheinregister.
Einzahlungsstelle ist die Graubündner Kantonalbank.
Sie erhalten nach dem Eintrag bei der ENGADINER BIER AG im
Partizipationsscheinregister, per Mail oder Post, ein Bestätigungsschreiben
mit allen Angaben zu Überweisung des gezeichneten Betrags zugestellt
und haben dann 20 Tage Zeit für die Überweisung. Nach dem Eingang des
Betrags erhalten Sie aus dem Partizipationsscheinregister eine Bestätigung
und das Login für Partizipationsschein Inhaber wird freigeschaltet.
Der Zeichner/Die Zeichner nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass
a) die Gesellschaft zeitnah über eine Zuteilung (allenfalls anteilig)
informiert,
b) mit der Bestätigung die Zustellung der Überweisungsdaten der
Graubündner Kantonalbank erfolgen
c) die Zahlung des Ausgabepreises für die zugeteilten
Partizipationsscheine, 20 Tage nach der Bestätigung, bis spätestens
30.09.2026 (eintreffend) zu erfolgen hat, ansonsten die Zeichnung nichtig
wird.
d) die Verbindlichkeit dieser Partizipationsscheinzeichnung nach Ablauf
von sechs Monaten seit deren Ausstellung endet.
e) nach erfolgreicher Zeichnung und erfolgtem Eintrag der
Kapitalerhöhung im Handelsregister der Zeichner/die Zeichner durch das
Partizipantenregister der ENGADINER BIER AG eine Bestätigung über die
Anzahl der neu gehaltenen Partizipationsscheine erhält/erhalten.
f) Die Daten für das Partizipationsscheinregister werden bei swisspeers AG
erfasst und gesichert.
Die Engadiner Bier AG verschickt keine Partizipationsscheinzertifikate. Der
Eintrag im Partizipationsscheinregister reicht als rechtlicher Nachweis für
den Besitz der entsprechenden Anzahl Partizipationsscheinen aus.
Die Engadiner Bier AG wird eine E-Mail-versenden als Bestätigung und der
Zeichner erhält ein symbolisch einen besonderen Engadiner Bier
Gegenstand, der anlässlich der Jahresversammlung bezogen werden kann.
Übertragungsvollmacht: Ich bevollmächtige hiermit die Engadiner Bier AG,
meine Partizipationsscheine bei einer späteren Weiterveräusserung in
meinem Namen zu indossieren bzw. zu zedieren. Diese Vollmacht gilt auch
für bisher auf meinen Namen eingetragene Aktien. Die Vollmacht kann
rechtswirksam durch eingeschriebene Mitteilung an die Engadiner Bier AG,
Partizipationsscheinregister, Via Serlas Sur 18, 7525 S-chanf, widerrufen
werden. Die Vollmacht erlischt nicht bei Tod oder Verlust der
Handlungsfähigkeit der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers.
Ich erkläre, die Partizipationsscheine zu wirklichem Eigentum zu besitzen
resp. zu erwerben und sie nicht als Treuhänder/in oder unter
anderweitigen Rechtsverhältnissen für Dritte zu halten.
Ich habe die Bedingungen der Partizipationsscheine Zeichnung gelesen
und akzeptiert diese