Du bist bereits Teil der ENGADINER-BIER-Familie – jetzt kannst du nachlegen! Die erste Runde war rasch vergriffen, nun öffnen wir die zweite Zeichnungsrunde von Partizipationsscheinen. Für dich als bestehende Partizipantin oder bestehenden Partizipanten ist das die Gelegenheit, deinen Anteil aufzustocken und noch fester mit deiner Brauerei verbunden zu sein. Seit dem Start 2024 ist die Produktion rasant gewachsen – wachs mit. Die Stückzahl ist begrenzt, also sichere dir deinen Anteil frühzeitig. Prost auf mehr!

Zweite Zeichnungsrunde von Partizipationsscheine, Stand 23.05.2026

Zeichnungsschein Infos

Gestützt auf die Statuten der ENGADINER BIER AG wurde der Verwaltungsrat der Gesellschaft ermächtigt, gemäss OR Art. 653s ff während einer Dauer bis 30.09.2026, beginnend ab 23.05.2026, endend am 30.09.2026 das Aktien- und/oder Partizipationsscheinkapital zu zeichnen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt zur Schaffung von Partizipationskapital, unter Ausgabe von 850 Partizipationsscheinen von je CHF 500.00 mit einem Nennwert von CHF 100.00 und einem Agio von CHF 400.00.

Die Zeichnung von Partizipationsscheinen erfolgt durch Eintragung im Unter Anerkennung der Gesellschaftsstatuten zeichne ich/zeichnen wir wie folgt im Feld «Anzahl neu zu zeichnende Partizipationsscheinen» Partizipationsscheinen der Gesellschaft und ersuche/ersuchen um Eintrag ins Partizipationsregister.

Die Eidg. Stempelabgabe von 1 % wird von der Gesellschaft getragen. Ich verpflichte mich, die mir zugeteilten Aktien bis spätestens 20 Tage nach Erhalt der Bestätigung der Zeichnung, einzuzahlen. Die Zeichnung ist bis zum 30.09.2026 verbindlich und gilt als Gesuch um Eintragung im Partizipationsscheinregister.

Einzahlungsstelle ist die Graubündner Kantonalbank. Sie erhalten nach dem Eintrag bei der ENGADINER BIER AG im Partizipationsscheinregister, per Mail oder Post, ein Bestätigungsschreiben mit allen Angaben zu Überweisung des gezeichneten Betrags zugestellt und haben dann 20 Tage Zeit für die Überweisung. Nach dem Eingang des Betrags erhalten Sie aus dem Partizipationsscheinregister eine Bestätigung und das Login für Partizipationsschein Inhaber wird freigeschaltet.

Der Zeichner/Die Zeichner nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass

a) die Gesellschaft zeitnah über eine Zuteilung (allenfalls anteilig) informiert,

b) mit der Bestätigung die Zustellung der Überweisungsdaten der Graubündner Kantonalbank erfolgen

c) die Zahlung des Ausgabepreises für die zugeteilten Partizipationsscheine, 20 Tage nach der Bestätigung, bis spätestens 30.09.2026 (eintreffend) zu erfolgen hat, ansonsten die Zeichnung nichtig wird.

d) die Verbindlichkeit dieser Partizipationsscheinzeichnung nach Ablauf von sechs Monaten seit deren Ausstellung endet.

e) nach erfolgreicher Zeichnung und erfolgtem Eintrag der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Zeichner/die Zeichner durch das Partizipantenregister der ENGADINER BIER AG eine Bestätigung über die Anzahl der neu gehaltenen Partizipationsscheine erhält/erhalten.

f) Die Daten für das Partizipationsscheinregister werden bei swisspeers AG erfasst und gesichert.

Die Engadiner Bier AG verschickt keine Partizipationsscheinzertifikate. Der Eintrag im Partizipationsscheinregister reicht als rechtlicher Nachweis für den Besitz der entsprechenden Anzahl Partizipationsscheinen aus. Die Engadiner Bier AG wird eine E-Mail-versenden als Bestätigung und der Zeichner erhält ein symbolisch einen besonderen Engadiner Bier Gegenstand, der anlässlich der Jahresversammlung bezogen werden kann.

Übertragungsvollmacht: Ich bevollmächtige hiermit die Engadiner Bier AG, meine Partizipationsscheine bei einer späteren Weiterveräusserung in meinem Namen zu indossieren bzw. zu zedieren. Diese Vollmacht gilt auch für bisher auf meinen Namen eingetragene Aktien. Die Vollmacht kann rechtswirksam durch eingeschriebene Mitteilung an die Engadiner Bier AG, Partizipationsscheinregister, Via Serlas Sur 18, 7525 S-chanf, widerrufen werden. Die Vollmacht erlischt nicht bei Tod oder Verlust der Handlungsfähigkeit der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers.

Ich erkläre, die Partizipationsscheine zu wirklichem Eigentum zu besitzen resp. zu erwerben und sie nicht als Treuhänder/in oder unter anderweitigen Rechtsverhältnissen für Dritte zu halten.

Ich habe die Bedingungen der Partizipationsscheine Zeichnung gelesen und akzeptiert diese